AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ulrich Zinngraf   

Maschinen & Werkzeuge
Rosenstraße 6
63743 Aschaffenburg/Germany

§ I. Geltungungsbereich

1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für mich unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Verbraucher“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 13 BGB.

3. Der in den Bestimmungen verwendete Bergriff „Unternehmer“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 14 BGB.

§ II. Angebots- und Zahlungsbedingungen und Preise, Abtretungs-/Aufrechnungsbeschränkung, SEPA-Pre-Notification

1. An ein Angebot zur Lieferung von Waren oder zur Herstellung eines Werkes halte ich mich für 14 Tage nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist.

2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise EXW (ab Werk), ausschließlich Transportverpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Liegt zwischen Vertragsschluss und der vereinbarten Auslieferung der Waren/Ausführung der vertraglichen Leistungen eine Preiserhöhung, ist der maßgebliche Preis der am Tag der Lieferung/Ausführung gültige Preis. Ist der so ermittelte gültige Preis mehr als 5% höher als der ursprünglich vereinbarte Preis, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Es ist durch schriftliche Erklärung mir gegenüber auszuüben. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, bin ich im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.

4. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Falls nicht anders vereinbart oder in meinen Rechnungen angegeben ist, zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar/Scheck/Überweisung ./. 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug. Bei Rechnungsbeträgen unter € 50.- wird kein Skonto gewährt. Privatpersonen wird nicht generell Skonto gewährt.

5. Kommt der Kunde spätestens 10 Tage nach Fälligkeit meiner Forderung in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird mein gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Falle bin ich berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Für jede nicht verzugsbegründete Mahnung wird dabei zumindest eine Mahnungspauschale in Höhe von 5.- Euro vereinbart.

6. Gegen meine Ansprüche aus Kaufverträgen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

7. Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach § 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen mir bestehenden Ansprüchen berechtigt.

8. Soweit der Kunde mit mir Zahlungen im Wege der SEPA-Lastschrift abwickelt, beträgt die Vorankündigungs-Frist 1 Kalendertag vor Fälligkeit.

§ III. Lieferung

1. Angaben zu Lieferterminen und Lieferfristen, sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden.

2. Bei nicht verbindlich bestätigten Terminen ist durch den Kunden im Rahmen der Mahnung eine Frist von mindestens 8 Werktagen für die Lieferung zu setzen.

3. Höhere Gewalt und Ereignisse, die mich ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen mich die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder Leistung oder werde ich von meiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzanspüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

4. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so bin ich berechtigt, Ersatz des mir hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung meiner Interessen für den Kunden zumutbar sind. Sofern ich oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.

6. Ich bin zu zumutbaren Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

§ IV. Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal

Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel, insbesondere der Ersatzteile, durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.

§ V. Kostenvoranschläge, technische Unterlagen, anwendungstechnische Ratschläge

1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.

2. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.

§ VI. Regelungen für Kaufverträge

Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
  2. Für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendungen der Sache auf den Kunden über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder die Ware zwecks Versendung mein Lager verlassen hat.

Sachmängelgewährleistung, Haftungsbegrenzung

  1. Ist der Kunde Kaufmann, hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen einer Lieferung beim Kunden sowohl Menge und äußere Erscheinung der gelieferten Produkte zu untersuchen und mir Mengenabweichungen und äußerlich erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
  2. Sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Ort der Nacherfüllung für alle Ansprüche des Kunden meine Geschäftsadresse in Aschaffenburg.
  3. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen (§ 444 BGB).
  4. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbeserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, habe ich das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine mir zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzung für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
  5. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Kunde bei mir geltend zu machen.
  6. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
  7. Bezüglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § VIII.

Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer

  1. Wenn der Kunde die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft hat und diese Sache als Folge Ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, kann er mir gegenüber Sachmangelhaftungsansprüche geltend machen.
  2. Der Kunde kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Kunden vorhanden war.
  3. Der Kunde hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs uns gegenüber keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz.

Sicherheitsdatenblätter

  1. Ist der Kunde Unternehmer, stimmt er ausdrücklich zu, dass ihm nur bei ausdrücklicher Anfrage, Sicherheitsdatenblätter in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt werden.
  2. Unabhängig von vorstehend Ziffern verpflichte ich mich dem Kunden bei erheblichen Änderungen separate Hinweise mitzuteilen. Dies gilt insbesondere soweit :    – eine Zulassung erteilt oder versagt wurde oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden –

§ VII. Sonderregelungen bei Werkverträgen

Keine Höchstpersönlichkeit

  1. Der Kunde ermächtigt mich, Unterverträge zur Abwicklung der entsprechenden Werkverträge zu vergeben.

Pfandrecht

  1. Wegen meiner Forderung aus dem Auftrag steht mir ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in meinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
  2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

Gewährleitungsansprüche

  1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren nach einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen im Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
  2. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in meinem Betrieb, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Kunden (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Im übrigen gelten die kaufrechtlichen Vorschriften meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, insbesondere die Haftungsbeschränkung bei Schadensersatz.

§ VIII. Haftung

Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Kunde :

  • Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer gesonderten, vertraglichen Beschaffungsgarantie oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen;
  • Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ist der Kunde dabei kein Verbraucher (§ 13 BGB), ist bei grob fahrlässigem Verschulden die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;
  • Schadensersatzansprüche geltend macht, die eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Gegenstand haben; und/oder
  • Schadensansprüche oder sonstige Ansprüche geltend macht, die die Verletzung meiner wesentlichen vertraglichen Pflichten, der sog. Kardinalpflichten, zum Gegenstand haben. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Kunden seinem Sinn und Zweck nach zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Außer in diesen unter § 8 aufgeführten Fällen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

§ IX. Gewerbliche Schutzrechte, Domains, E-Mails

1. Dem Kunden werden durch den Abschluss eines Kaufvertrages und die entsprechende Lieferung von Ware keinerlei Rechte an vorbestehenden gewerblichen Schutzrechten eingeräumt. Insbesondere erhält der Kunde weder unmittelbar noch konkludent irgendeine Art von Lizenz, v.a. nicht die Lizenz eine Marke von mir in seine Geschäftspapiere aufzunehmen.

2. Der Kunde darf weder im In- noch im Ausland Domains anmelden, die Ausdrücke enthalten, die durch meinen Firmennamen geschützt sind. Wenn der Kunde gegen diese Bestimmung dennoch solche Domains anmeldet, stimmt er hiermit unwiderruflich deren unentgeltlicher Übertragung an mich oder deren Löschung nach meinem freien Ermessen zu. Dies gilt sinngemäß auch für Adressen zum Empfang elektronischer Post.

3. Auf dem gelieferten Produkt bzw. seiner Verpackung befindliche Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von mir oder von Dritten darf der Kunde nicht entfernen, entstellen oder auf sonstige Art und Weise verstecken. Auch darf der Kunde keine entsprechenden Hinweise, Aufkleber oder ähnliches ohne Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers hinzufügen oder die Ware umverpacken.

1. Soweit ich freiwillig vom Kunden Ware zurücknehme, gilt Folgendes : Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßen Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Rückerstattung in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr. Die Rückerstattung wird nicht in bar ausbezahlt, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet. Ich bin berechtigt, mit Rückerstattungsbeträgen uneingeschränkt aufzurechnen.

2. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 20% des Wertes der zurückgenommenen Ware, sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wurde.

§ XI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der mir aufgrund des Kauf- bzw. Werkvertrages zustehenden Forderungen mein Eigentum. Ist der Kunde ein Kaufmann, behalte ich mir vor das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ich bin nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Kunde ist verpflichtet, mir die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Kunden bleibt darüber hinaus vorbehalten.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt mir jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ich verpflichte mich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Kunde auf mein Verlangen mir gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind, und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für mich vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerbe ich das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für mich.

6. Der Kunde darf Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Ensteht eine solche Sicherungsübereignung bereits bei Lieferung der Ware (z.B. aufgrund der Sicherheitsübereignung eines gesamten Warenbestandes) oder bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde mich unverzüglich davon zu benachrichtigen und mir alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung meiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf mein Eigentum hinzuweisen. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen, die die Übereignung meiner Vorbehaltsware beinhalten, bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung, außer der Vertrag verpflichtet das Finanzierungsinstitut unwiderruflich, den Kaufpreis unmittelbar an mich zu zahlen.

7. Für den Fall, dass der Wert meiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, bin ich verpflichtet, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt mir.

8. Der Kunde muss die Vorbehaltsware, insbesondere Konsignationsware, pfleglich behandeln und auf meinen Wunsch hin zu kennzeichnen. Ansprüche aus einem Schadensfall sind bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an mich abgetreten. Ich nehme diese Abtretung an.

§ XII. Datenschutz

Gemäß § 33 BDSG weise ich darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von mir gespeichert und verarbeitet werden.

§ XIII. Schlussbestimmungen

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Aschaffenburg, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ich bin auch berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen, wenn der Kunde ein Kaufmann ist.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht) und des internationalen Privatrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Zwischen den Parteien wird für die gesamte Dauer ihrer vertraglichen Beziehungen Deutsch als Vertragssprache vereinbart.

3. Ich bin grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamer nahe kommt.

Stand: Mai 2018

Maschinen & Werkzeuge
Inhaber : Ulrich Zinngraf
Rosenstraße 6
63743 Aschaffenburg/Germany

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